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Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung 2021

Die Steuerbescheinigung und Erträgnisaufstellung in Ihrem finteo-Cockpit

Ab sofort finden Sie als finteo-Investor in Ihrem persönlichen Cockpit die Steuerbescheinigung sowie Erträgnisaufstellung zu allen Zinserträgen aus dem vergangenen Jahr. Bei einer Steuerbescheinigung handelt es sich um ein zentrales und offizielles Dokument, mit welchem ein Anleger den Erhalt von Kapitalerträgen sowie etwaige Steuerabzüge gegenüber dem Finanzamt anzeigen lassen kann.

Die Abgeltungsteuer – was wird besteuert?

Die Zins- bzw. Kapitalerträge, die zum Beispiel durch die finteo-Projekte generiert werden, sind steuerpflichtig. Für die Privatanleger gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2009 laut Einkommensteuergesetz die Abgeltungsteuer. Sie beinhaltet alle Erträge aus privatem Kapitalvermögen, dazu zählen Zinsen, Kursgewinne und Dividenden. Verluste aus Kapitalvermögen und Kursverluste können unter bestimmten Voraussetzungen auch verrechnet werden. Die Abgeltungsteuer betrifft nur die im Privatvermögen erzielten Kapitalerträge.

Der Steuersatz der Abgeltungsteuer und der Freibetrag

Der Steuersatz beträgt grundsätzlich für alle privaten Kapitalerträge einheitlich 25%. Zuzüglich sind 5,5% Solidaritätszuschlag sowie ggf. Kirchensteuer fällig. Im Falle, dass bei der Zahlung der Kapitalerträge bereits Kapitalertragsteuer von der auszahlenden Stelle einbehalten wurde, bleibt es bei dieser Steuer, auch wenn Ihr persönlicher Steuersatz höher ist. Ist Ihr Steuersatz geringer, kann eine Rückzahlung oder anteilige Rückzahlung, durch das Finanzamt erfolgen. Grundsätzlich wird keine Kapitalertragsteuer bei den Auszahlungen aus den finteo-Projekten einbehalten. Das bedeutet, dass der Anleger diese Kapitalerträge in seiner Einkommenssteuererklärung deklarieren muss.

Seit Januar 2009 sind die vorher geltenden Freibeträge in einem Sparerpauschbetrag zusammengefasst. Ledigen steht für alle Kapitaleinkünfte eines Jahres auf allen Depots und Konten ein persönlicher Freibetrag von 801 € zu, bei Ehepaaren sind es 1.602 €. Eheleute können selbst entscheiden, ob sie gemeinsam oder jeder für sich einen Freistellungsauftrag stellen wollen. Ab 2023 winkt ein höherer Freibetrag, da die Bundesregierung sich darauf verständigt hat, den Sparerpauschbetrag zum 1. Januar 2023 auf 1000 € für Singles und auf 2000 € für zusammenveranlagte Ehepaare zu erhöhen.

Ihre Dokumente

Um an Ihre persönlichen Steuerbescheinigungen zu gelangen, melden Sie sich einfach in Ihrem finteo-Konto an und klicken links auf die Schaltfläche “Dokumente”. Für jedes Projekt wird jeweils eine gesonderte Steuerbescheinigung ausgestellt. In der Erträgnisaufstellung werden zudem alle Transaktionen nochmals einzeln aufgelistet. Die Dokumente können Sie bei Bedarf herunterladen und Ihrem Steuerberater zur Verfügung stellen. Für konkrete Fragen zur persönlichen steuerlichen Behandlung Ihrer Erträge empfehlen wir die Konsultation Ihres Steuerberaters. Für alle anderen Fragen steht Ihnen das finteo-Team gern zur Verfügung.

 

 

Profil Thomas
Thomas Badet-Lowicki
Assistent der Geschäftsführung, finteo GmbH