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Attraktive Renditen für private Anleger

Crowdfunding bezeichnet eine Form der Finanzierung, bei der sich eine Vielzahl von Investoren an der Finanzierung bestimmter Projekte oder Unternehmen beteiligt. Der Begriff setzt sich aus den beiden englischen Worten „Crowd“ (der Schwarm) und „Funding“ (Finanzierung) zusammen. Im Deutschen wird Crowdfunding deshalb als Schwarmfinanzierung bezeichnet. Die im Rahmen des Crowdfunding eingesammelten Gelder sind in der Regel zweckgebunden oder projektbezogen. Es werden zwei verschiedene Formen, das spendenbasierte und das gegenleistungsbasierte Crowdfunding, unterschieden.

Bei der spendenbasierten Schwarmfinanzierung erhalten Geldgeber keine finanzielle Gegenleistung für ihre Investition. Das bedeutet zugleich, dass diese Form des Crowdfunding weniger als Kapitalanlage angesehen wird. Spendenbasiertes Crowdfunding wird oft zur Finanzierung von künstlerischen oder sozialen Projekten genutzt. Selten werden auf diese Weise neue Produkte wie beispielsweise 3D Drucker oder Smartwatches finanziert. Die Geldgeber erhalten in der Regel nur eine kleine materielle Anerkennung nach Fertigstellung des Projektes. Hierzu zählen beispielsweise Eintrittskarten, eine CD oder die Möglichkeit, ein ein Exemplar des jeweils finanzierten Produktes günstig zu erwerben.

Als eines der ersten Crowdfunding Projekte gilt die Finanzierung des Sockels der Freiheitsstatue in New York im Jahr 1885. Da die Stadt New York keine Mittel für den Bau des Sockels zur Verfügung stellen konnte, wurden durch eine Zeitungskampagne Spenden von 160.000 Spendern mit einem Gesamtwert von 130.000 US-Dollar eingesammelt. Crowdfunding, so wie es heute bekannt ist, hat seinen Ursprung in den 1990er Jahren in der Kunst- und Musikszene. Ein Beispiel eines der ersteen Crowdfunding Projekte ist die US-Tour der britischen Rockband Marillion im Jahr 1997. Damals wurden über eine Internet-Kampagne ca. 60.000 US-Dollar Spenden gesammelt.

Zum gegenleistungsbasierten Crowdfunding zählen das Crowdlending und das Crowdinvesting.

Was ist Crowdlending?

Crowdlending bezeichnet die Kreditvergabe von Privatpersonen an andere Privatpersonen oder Unternehmen. Crowdlending wird auch als „lending-based crowdfunding“ bezeichnet.

Erfolgt im Rahmen des Crowdlending eine Kreditvergabe von Privatpersonen an andere Privatpersonen, beispielsweise für die Anschaffung eines Autos oder die Finanzierung eines Urlaubs, wird von einem Peer-to-Peer (P2P) Kredit gesprochen. Das englische Wort „Peer“ bedeutet auf Deutsch in etwa „Gleichgestellter“. Diese Bezeichnung bezieht sich darauf, dass beim ursprünglichen Crowdlending die Kreditvergabe gewissermaßen auf Augenhöhe von privat an privat und nicht von einer Bank an eine Privatperson erfolgt. Kredite für Unternehmen und Selbstständige im Rahmen des Crowdlending werden als Peer-to-Business (P2B) Kredite bezeichnet. Beide Formen der Schwarmfinanzierung haben miteinander gemein, dass die Kreditvergabe online und ohne die Beteiligung einer Bank erfolgt.

Abgewickelt wird Crowdlending über spezialisierte Plattformen im Internet. Hier kann (fast) jeder einen Kreditantrag stellen. Der Antrag wird von den Betreibern der Plattform geprüft. War der Kreditantrag erfolgreich, wird er mit allen relevanten Informationen auf der Plattform veröffentlicht und jeder kann sich an diesem Kredit beteiligen. Der Kreditvertrag wird zwischen den Kreditgeber und dem Kreditnehmer geschlossen. Die Plattform dient nur als Vermittler und erhält für diesen Dienst eine Provision vom Kreditnehmer.

Was ist Crowdinvesting?

Crowdinvesting ist eine weitere Form der Schwarmfinanzierung, bei der sich eine Vielzahl von Anlegern bereits mit kleinen Beträgen an der Finanzierung von Unternehmen und bestimmten Projekten beteiligen. Die Finanzierung ist in der Regel zeitlich begrenzt. Je nach Vertragsgestaltung erhalten Anleger während der Laufzeit zusätzlich eine feste Verzinsung. Entwickeln sich die Crowdinvesting Projekte wie geplant, erhalten Anleger am Ende der Laufzeit ihr eingezahltes Kapital, inklusive Zinsen wieder ausbezahlt.

Was ist Crowdinvesting?

Crowdinvesting Projekte in Deutschland

Typische Crowdinvesting Projekte in Deutschland sind Start-ups, Immobilien, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), Photovoltaik- und Windkraftanlagen sowie Biomassekraftwerke und einzelne Produktentwicklungen beispielsweise in der Medizintechnik. Eine dieser Plattformen ist unsere Wachstums-Crowd finteo, welche im August 2019 online gegangen ist.

Die erste Crowdinvesting Plattform in Deutschland tritt 2011 auf den Markt. Im Jahr 2018 konnte der Crowdinvesting Markt in Deutschland um rund 50 Prozent, im Vergleich zum Vorjahr, auf insgesamt fast 300 Millionen Euro wachsen.

Dabei wurden rund 212 Millionen Euro in Immobilienprojekte, 80 Millionen Euro in die Unternehmensfinanzierung und sechs Millionen Euro in die Finanzierung von Energieprojekten investiert. Erstmalig angeboten wurde diese Form der Schwarmfinanzierung im Jahr 2009 von der Plattform ProFunder in den USA.

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Das kummulierte Gesamtvolumen von Crowdfunding Projekten in Deutschland belief sich im Juni 2018 bereits auf ca. 500 Millionen €.

Schätzungsweise sind zum aktuellen Zeitpunkt ca. 1 Milliarde Euro in Deutschland über Crowdprojekte finanziert worden.

Crowdinvesting Vorteile für Anleger

Privatanleger können die Crowdinvesting Vorteile bereits mit kleinen Beträgen nutzen und sich an der Finanzierung großer Projekte mit attraktiven Renditen beteiligen. Bei stillen Beteiligungen oder patriarischen Nachrangdarlehen haben Anleger u.a. die Möglichkeit einen ihrer Investition entsprechenden Anteil an einem Unternehmen zu erwerben. Sie sind damit direkt am wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens beteiligt. Das heißt, sie erhalten entweder einen Anteil am Gewinn oder sind an der Wertsteigerung des Unternehmens beteiligt, wenn das Unternehmen verkauft wird.

Nachrangdarlehen haben für Investoren den Nachteil, dass sie im Fall einer Insolvenz erst nach allen anderen Gläubigeransprüchen bedient werden. Anleger sind beim Crowdinvesting jedoch in keinem Fall an den Verlusten des Unternehmens beteiligt. Crowdlending und Crowdinvesting wurden vor wenigen Jahren zum Schutz der Anleger durch den Gesetzgeber erstmals geregelt und der Kontrolle durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt. So wurde im Jahr 2019 die maximale Investition pro Anleger von 10.000 € auf 25.000 € erhöht. Außerdem können Unternehmen statt maximal 2,5 Millionen Euro seit 2019 Darlehen in Höhe von 6 Millionen Euro je Projekt aufnehmen.

Auszahlung Crowdinvesting

Welche Unternehmen fundet die Crowdinvesting-Plattform finteo?

Grundsätzlich finanziert finteo kleine und mittelgroße Unternehmen aus allen Branchen und Regionen in Deutschland und Österreich. Jedes dieser Unternehmen durchläuft bei finteo einen standartisierten Funding-Prozess. Dafür stellen die Unternehmen zunächst eine Finanzierungsanfrage über das standartisierte Anfrageformular. Unser Kreditteam führt in den nächsten Schritten eine detaillierte Finanzierungsprüfung durch und vergibt ein individuelles Rating, welches auf Grundlage eines eigens entwickelten Scoring-Modells fußt. Auf Grund der hohen Qualitätsstandards der finteo-Crowd schafft es nur ein Bruchteil aller Anfragen tatsächlich in die Vertragsphase.

Finanzierungsprozess Crowdinvesting

Verbesserter Anlageschutz für Kleinanleger beim Crowdinvesting

Mit dem am 10. Juli 2015 in Kraft getretenen Kleinanlegerschutzgesetz wurde das Crowdfunding in Form des Crowdlending und Crowdinvesting in Deutschland durch eine Änderung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) gesetzlich geregelt, um Privatanleger vor unseriösen Anbietern und leichtfertigen Investitionen zu schützen.

Jedes Projekt wird als Vermögensanlage emittiert und muss vor der Veröffentlichung von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geprüft und freigegeben werden. Zudem prüft die BaFin fortlaufend die EInhaltung geltender Gesetze auch nach Freigabe der Projekte.

Investitionsgrenzen und Verpflichtung zur Selbstauskunft für Privatanleger

Ab einer Investitionssumme von 10.000 € muss jeder Privatanleger eine Selbstauskunft abgeben und bestätigen, dass es sich das Investment leisten kann. Er muss entweder bestätigen, dass er über ein frei verfügbares Vermögen von mindestens 100.000 € (als Bargeld oder in Finanzprodukten investiert) verfügt. Alternativ muss ein Privatanleger erklären, dass er nicht mehr als das Zweifache seines monatlichen Nettoeinkommens investiert.

Die maximale Obergrenze für Investitionen beträgt für Privatanleger derzeit 25.000 € je Projekt (Stand: Dezember 2019). Dadurch sollen Privatanleger die Crowdinvesting Vorteile nutzen können und gleichzeitig davor geschützt werden, möglicherweise existenzbedrohende Investitionen zu tätigen. Diese Einschränkungen gelten jedoch nur für Privatpersonen. Kapitalgesellschaften können höhere Beträge in einzelne Projekte investieren.

Bei Private Placements ist es Privatanlegern möglich auch weitaus über 25.000 € zu investieren. In der Regel beginnen Investitionen in Private Placements ab 50.000 € pro Person und sind auf 20 Anleger limitiert.

14-tägiges Widerrufsrecht für Privatanleger beim Crowdinvesting

Im Zuge der Änderung des Vermögensanlagengesetzes wurde zum Schutz von Anlegern ein eigenständiges, 14-tägiges Widerrufsrecht eingeführt. Durch das Widerrufsrecht soll ein Ausgleich dafür geschaffen werden, dass Privatanleger ihre Anlageentscheidungen bei nicht prospektpflichtigen Projekten auf Grundlage wesentlich geringerer Informationen treffen müssen. Das Widerrufsrecht ist ein weiterer Vorteil des Crowdinvesting, den keine andere Geldanlage bietet.

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Crowdinvesting als attraktive Geldanlage für Privatanleger

Crowdinvesting hat sich in den letzten Jahren zu einer attraktiven Anlagemöglichkeit für Privatanleger entwickelt.

Bereits mit kleinen Beträgen können sich Privatpersonen attraktive Renditen für ihr Geld sichern und das Rückgrat der deutschen Wirtschaft stärken. Finteo bietet Privatanlegern maximale Transparenz und Investitionschancen mit attraktiven Renditen.

Kick-Off Investorenabend finteo

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