Unterliegen die Zinszahlungen der Steuer und wie werden Sie abgeführt?
Nach aktueller Verwaltungsauffassung unterliegen die Zinsen der Abgeltungssteuer, da sie den Einkünften aus Kapitalerträgen zugeordnet werden. Unser Zahlungstreuhänder ist verpflichtet diese direkt abzuführen, ggf. zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Finteo erstellt am Ende eines Kalenderjahres eine Steuerbescheinigung sowie eine Erträgnisaufstellung für alle im Zusammenhang mit der Kapitalanlage angefallenen Einkünfte und der bereits einbehaltenen und abgeführten Steuer. Diese stehen Ihnen in der „inbox“ Ihres persönlichen finteo-cockpits zum Abruf […]