Das sind Forderungen, die im Insolvenzfall nach allen anderen, im Rang nicht nachstehenden Forderungen, bedient werden. Für diesen Rangrücktritt erhalten Sie als Darlehensgeber eine deutlich höhere Verzinsung im Vergleich zu besicherten, vorrangigen Darlehen. Dem Anleger wird kein Mitspracherecht eingeräumt