Grundsätzlich sollte die Übernahme durch eine mit dem Unternehmen und der Finanzierung im Kontext stehenden Person erfolgen. Aber auch externe Bürgen sind nach entsprechender Bonitätsprüfung möglich.
Grundsätzlich sollte die Übernahme durch eine mit dem Unternehmen und der Finanzierung im Kontext stehenden Person erfolgen. Aber auch externe Bürgen sind nach entsprechender Bonitätsprüfung möglich.